Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel & Restaurant

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

  1. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

  1. Vertragsabschluss
  2. Auf eine schriftliche Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.

 

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

  1. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

 

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.

 

  1. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

 

  1. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

  1. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

 

 

  1. Rücktritt des Gastes, Stornierung
  2. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Stornierungen und Änderung müssen immer schriftlich mitgeteilt werden. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

  1. a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

  1. Stornierungsbedingungen:

Wir verstehen, dass sich Ihre Reisepläne ändern können. Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, bitten wir Sie, die folgenden Stornierungsbedingungen zu beachten. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Hotel Storno Versicherung oder Rücktrittversicherung, die Sie in diesem Fall absichert!

 

  1. Stornobedingungen zu normalen Zeiten:

Schriftliche Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Tage vor Anreise 18:00 Ortszeit erfolgen, sind kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung fallen Kosten in Höhe von 90% vom Gesamtpreis der Buchung an. Bei Nichtanreise (No-Show) fallen Kosten in Höhe von 100% vom Gesamtpreis der Buchung an.

Vorauszahlung: Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

  

  1. Stornobedingungen zu Messezeiten:

Zu Messezeiten können die gebuchten Zimmer nicht mehr kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung fallen Kosten in Höhe von 90% vom Gesamtpreis der Buchung an. Bei Nichtanreise (No-Show) fallen Kosten in Höhe von 100% vom Gesamtpreis der Buchung an.
Vorauszahlung: Die Vorauszahlung von 50 Prozent der gesamten Buchungssumme ist mindestens 28 Tage vor Anreise erforderlich und ist nicht erstattbar.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel schriftlich rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

  1. Rücktritt des Hotels
  2. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

  1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

  1. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

  1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

  1. An- und Abreise
  2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

  1. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

  1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

  1. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

  1. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2.557.000,00 für Sachschäden und auf max. € 52.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

 

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.000,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

 

  1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

 

  1. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

  1. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

VIII.  Rauchverbot

  1. Das Hotel & Restaurant VILLA Paulus ist ein Nichtraucherhotel!

Es ist daher im gesamten Innenbereich des Hotelgebäudes untersagt zu rauchen.

Gelegenheiten zum Rauchen gibt es im Außenbereich des Hotels.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 800 Euro.

  1. AGB Restaurant VILLA Paulus

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VILLA Paulus

 

  1. I) Allgemeine Bedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem VILLA Paulus Restaurant* abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

 

Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.

 

Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).

 

Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.

 

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

 

  1. II) Auftragserteilung

 

Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.

 

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des VILLA Paulus Restaurants* eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

 

Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

 

III) Zahlungsbedingungen

 

Anzahlungsrechnung: 50% des zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder nach Absprache.

Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig. Spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.

Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.

 

² Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30% des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.

³ Ab 7.500 € (Mindestumsatz bzw. erwarteter Umsatz) beträgt die Anzahlungsrechnung 60%.

  1. IV) Stornofristen bei Veranstaltungen​

Wir erheben folgende Stornokosten:

0% des Mindestumsatzes – nach verbindlicher Buchung.

50% des Mindestumsatzes – bei Stornierung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung (siehe 4).

75% des Mindestumsatzes – bei Stornierung bis 5 Tagen vor der Veranstaltung (siehe 4).

Danach werden 100% des Mindestumsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen (siehe 4).

(4) Sollte eine Neuvermietung der Veranstaltungsräumlichkeit zu selbem Termin und zu selbem Mindestumsatz erfolgen, so beträgt die Stornierungsgebühr 25% des vereinbarten Mindestumsatzes.

 

Ist kein Mindestumsatz vereinbart, gilt der zu erwartende bzw. kalkulierte Umsatz laut Vertragsinhalt.

  

  1. V) Gesonderte Stornofristen bei internen Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit.

 

Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:

50% des zu erwartenden Umsatzes bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung.

Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig.

  1. VI) Sonstiges

Der Gast, Kunde oder Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Kork- oder Krümelgeld, zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.

 

Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.

 

Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über VILLA Paulus Restaurant anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

 

Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des VILLA Paulus Restaurant* nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken sowie jegliche Art der Feuershow oder Ähnliches können leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter.

 

Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachte Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.

 

Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.Ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

Sollte der Gast, Kunde oder Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.Ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.

 

Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.

 

Mit der Nutzung der zum VILLA Paulus Restaurant gehörenden Parkplätze und Parkmöglichkeiten kommt ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hauses.

 

Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

VIII) Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Reservierungsvereinbarung und freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Restaurant VILLA Paulus fühlt sich im Grundsatz der Ressourcen schonenden und nachhaltigen Gastronomie verpflichtet. Um qualitativ hochwertige Gastronomie anbieten zu können, werden für die Bewirtung der Gäste Vorbereitungen getroffen, die konkret bezogen auf Ankündigung des Erscheinens einer angegebenen Anzahl von Gästen und die hierzu vorgenommenen Reservierungen kalkuliert werden.

Im Vertrauen auf die von Ihnen ausgesprochene Reservierung werden daher für die von Ihnen angegebenen Personen konkrete Aufwendungen getroffen. Um zum einen der Wirtschaftlichkeit des Restaurants VILLA Paulus und zum anderen der Ressourcen schonenden Gastronomie entsprechen zu können, ist es notwendig, die oben benannte Reservierung explizit mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Um somit Ressourcen zu schonen und darüber hinaus die im Vertrauen auf die ausgesprochene Reservierung getroffene Aufwendungen des Restaurants VILLA Paulus zu decken, verpflichtet sich der Reservierende sowohl eine Stornierung der gesamten Reservierung als auch eine Reduzierung der zuvor benannten Personenzahl schriftlich unter

info@villapaulus.de bekannt zu geben.

Bei einer Stornierung von Reservierungen mit mehr als 8 Personen ist eine solche Bekanntgabe eine Woche vor dem Reservierungsdatum vorzunehmen. Bei Reservierungen unter 8 Personen ist ein Zeitraum von 3 Tagen vor dem bekannten Reservierungsdatum einzuhalten.

Bei einer Verminderung der Personenzahl hat ebenso eine Mitteilung an das Restaurant VILLA Paulus zu erfolgen. Hierbei die bei einer Verminderung um 2 Personen ein Zeitrahmen von 24 Stunden ausreichend, sofern die Reservierung von mehr als 3 Personen weiterhin wahrgenommen wird.

Bei einer höheren Verminderung der Personenzahl gelten die zuvor unter Stornierung bekannten Fristen.

Soweit eine Stornierung der bekannten Reservierung oder eine Reduzierung der angegebenen Personen nicht innerhalb der bekannten Fristen mitgeteilt wird, ist Restaurant VILLA Paulus berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe von 50,00 EUR pro betroffener Person geltend zu machen.

Der Reservierende verpflichtet sich ohne weiteren Nachweis und Einrede zum Ausgleich des hierbei je Person anzusetzenden Pauschalbetrages.

Soweit der oben benannten Reservierung weitere individuell abgestimmte Angebote und Menüabsprachen für Speisen und Getränke sowie der Art der Bewirtung zugrunde lagen, ist Joachim Schreiber & Kai Robert Paulus als Inhaber des Restaurant VILLA Paulus berechtigt, über dem pauschalen Betrag weitere, den individuellen Absprachen angemessene Ansprüche für getroffene Auslagen und die reservierte Nutzung der Räumlichkeiten geltend zu machen.

 

  1. Schlussbestimmungen
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels & Restaurants VILLA Paulus.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels & Restaurant oder nach Wahl des Hotels & Restaurant Remscheid. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels & Restaurants VILLA Paulus. Das Hotels & Restaurants VILLA Paulus ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

gültig seit dem 01.05.2021